Aktualisierte Coronaverordnung Jugendarbeit

Apr 10, 2021

Liebe Pfadfinder*innen in Württemberg,

Seit Montag, den 15.03. ist eine neue Coronaverordnung für die Jugendarbeit in Kraft getreten. Darin enthalten sind einige allgemeine Regelungen und ein Stufensystem unter welchen Bedingungen Jugendarbeit wieder möglich ist. Einen Überblick findet ihr weiter unten.

Als Landesleitung freuen wir uns darüber, wenn wir die Möglichkeit für die Kinder- und Jugendarbeit wieder größer werden. Wir alle freuen uns sehr, wenn die Sippenstunden und Treffen wieder stattfinden können.

Aber wir sehen auch ein Risiko darin, nun wieder durchzustarten und vielleicht in drei oder vier Wochen wieder in präsenzlose Angebote zu wechseln, da die Sieben-Tages-Inzidenzzahlen wieder höher sind. Aus unserer Sicht macht es aktuell Sinn mit Präsenzangeboten bis nach den Osterferien zu warten. Wir denken, dass sich dann besser abschätzen lässt, ob eine dauerhafte, präsenzhafte Sippen- und Stammes-/Siedlungsarbeit möglich ist oder nicht.

Gerne wollen wir euch und alle Interessierten (also bitte die Mail weiterleiten) zu einem Zoommeeting ein, um miteinander Ideen zu teilen und zu entwickeln, wie ein guter Start der Gruppenangebote gelingen kann. Das Treffen wird am 30. März um 19:30 Uhr stattfinden. Die Anmeldelink lautet: https://ejw-wuerttemberg-de.zoom.us/j/82808288816?pwd=ODBwTWdrdE1qL2VTZHFvVDN3dWNPZz09

Für Fragen rund um die aktuelle Coronaverordnung könnt ihr die Hauptberuflichen auf der Landesstelle anrufen oder eine Mail schreiben. Vielen Dank für euren Einsatz, alle kreativen Ideen und großes Durchhaltevermögen, das ihr zeigt.

Bleibt behütet und Gut Pfad

Tina, Äffle, thotto, Harald, Michael

Überblick Coronaverordnung Jugendarbeit (gültige am 15.03.2021)

Allgemeine Bestimmungen:

  • Bei der Personenanzahl werden Betreuer*innen und Teilnehmer*innen immer zusammengezählt
  • Angebote mit Übernachtung sind generell verboten
  • Offene Angebote (zu Beginn und während der Veranstaltung kein fester Teilnehmer*innenkreis) sind verboten
  • Die Zahlen beziehen sich immer auf die veröffentlichen Sieben-Tages-Inzidenzwertes des Land- bzw. Stadtkreises. Die Zahlen kann man sich auch über Threema, Signal oder Telegram täglich zuschicken lassen. (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-nachrichten-per-messenger/)
  • Wenn durch das Unterschreiten einer Inzidenzmarke eine neue Öffnungsstufe erreicht wird, tritt diese Öffnung am darauffolgenden Tag in Kraft.
  • Wenn durch das Überschreiten einer Inzidenzmarke neue Einschränkungen in Kraft treten, passiert dies am übernächsten Werktag.

Stufe 1: Inzidenz über 100

  • Es sind nur präsenzlose Formen der Jugendarbeit erlaubt

Stufe 2: Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen zwischen 50 und 100

  • Präsenztreffen mit max. 18 Personen im Freien und 12 Personen in Innenräumen erlaubt
  • Liegt die Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100, gelten die Regelungen der Stufe 1.

Stufe 3: Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 50 (gilt ab dem 23.03.)

  • Präsenztreffen mit max. 30 Personen im Freien und 18 Personen in Innenräumen erlaubt
  • Liegt die Inzidenz an drei Tagen in Folge über 50, gelten die Regelungen der Stufe 2.