Foto: VCPwttbg/Kai Bendig
Landesrat
Die Zusammensetzung des Landesrates
Der Landesrat bildet zusammen mit der Landesversammlung und der Landesleitung die Landesführung des VCP Württemberg. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Gaue, Arbeitskreise, Beauftragte sowie Vertreter der beiden anderen genannten Gremien.
Die Aufgaben des Landesrates
Laut Landessatzung ist der Landesrat für die inhaltliche Arbeit des Verbandes verantwortlich. Dafür setzt er u.a. Arbeitskreise ein und bestätigt deren Vorsitz, schlägt Kandidaten für den ehrenamtlichen Teil der Landesleitung zur Wahl vor und entscheidet über die Anstellung hauptamtlicher Mitarbeiter. Zudem stellt er eine Plattform zum Austausch für Gaue und Arbeitskreise dar.
Der Landesrat trifft sich regulär dreimal im Jahr, sowie zusätzlich bei Bedarf. Für die Vor- und Nachbereitung wählt sich der Landesrat zwei Vorsitzende. Um den Informationsfluss zwischen Landesleitung und Landesrat zu gewährleisten nimmt der Landesratsvorsitz außerdem an den Landesleitungssitzungen teil.
Kontakt: lrv@wuerttemberg.vcp.de